ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Teilnahme – Sicherheit
Durch die Anmeldung erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Ausschreibung vollständig und ausnahmslos an.
Ein Start ist ohne Anerkennung dieser Bedingungen nicht möglich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, auch ohne Vereinszugehörigkeit.
Neben den allgemeinen organisatorischen Hinweisen (siehe Internetseite des Veranstalters / Ausschreibung) gelten zudem die vom Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vor Ort bekannt gegebenen organisatorischen Maßnahmen.
Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Veranstalters, berechtigen den Veranstalter, den Störer von der Veranstaltung auszuschließen und zu disqualifizieren.
Des Weiteren wird ausdrücklich auf die Beschreibung der Wettkampfstrecken, die allgemeinen Hinweise, die Hinweise zur Auswertung, sowie die Sicherheitsinformationen verwiesen. Ausführlich dargestellt auf der Internetseite des Veranstalters.
2. Mindestlebensalter
Das Mindestlebensalter für alle Kategorien beträgt 18 Jahre.
3. Anmeldung
Im Vorfeld der Veranstaltung ist nur eine Onlineanmeldung über die Internetseite des Veranstalters möglich. Nicht bearbeitet werden Anmeldungen per Telefon, Telefax oder E-Mail.
Nachmeldung / Ummeldung (andere Strecke) ist vor Ort möglich, insofern noch Startplätze in der Kategorie frei sind.
Anzahl der freien Plätze je Kategorie sind der Internetseite des Veranstalters zu entnehmen.
4. Bezahlung der Startgebühr
Im Rahmen der Onlineanmeldung stehen mehrere Bezahloptionen zur Verfügung. Diese sind zu nutzen. Barzahlung nur bei Nachmeldung vor Ort möglich.
5. Startzeiten und Zielschluss
Startzeiten sind der Ausschreibung zu entnehmen. Über Änderungen informiert der Veranstalter rechtzeitig.
Zielschluss ist 18:30h. Sollte man länger benötigen, so ist der Veranstalter bei der Ausgabe der Startunterlagen bzw. während der Veranstaltung telefonisch darüber zu informieren. Für diesen Fall ist entsprechende Beleuchtung (weißes Rundumlicht) mitzuführen. Sonnenuntergang ist kurz nach Zielschluss.
6. Startnummernausgabe
Die Ausgabe der Startnummern erfolgt ausschließlich am Veranstaltungstag. Vorheriges Abholen oder Zusenden ist nicht möglich.
Der Veranstalter ist berechtigt, nicht abgeholte Startnummern 10 Minuten vor der angesetzten Startzeit an interessierte Sportler weiterzugeben.
7. Sichtbarkeit bzw. Weitergabe der Startnummer / der Startberechtigung
Die Startnummer kann, muss aber nicht sichtbar getragen werden. Die Startnummer ist am jeweiligen Kontrollpunkt und beim Start / Ziel vorzuzeigen.
Die Teilnahmeberechtigung wird am Start kontrolliert (Vorzeigen der Startnummer). Die Kontrollposten sind angewiesen, das Vorzeigen der Startnummer zu verlangen.
Stand-up-Paddler; welche ohne Anmeldung an der Veranstaltung teilnehmen, aber die Logistik nutzen und sich im Ziel ggf. die Medaille überreichen lassen, begehen einen Betrug.
Es wird darauf hingewiesen, dass es rechtswidrig ist, wenn jemand Leistungen der Veranstaltung in Anspruch nimmt, ohne dafür zu bezahlen. Die Organisation des gesamten Events ist eine vergütungspflichtige Leistung. Ggf. ist die Teilnahme ohne Startgebühr ein strafrechtliches Problem. Paragraph 265a Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen (1) Wer die Leistung …… , die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Das Vervielfältigen (z.B. kopieren) der Startnummer ist verboten und stellt einen Betrug dar. Es kann Strafanzeige erstattet werden.
Nicht erlaubt ist die Weitergabe der Startnummern sowie deren Tausch / Umschreibung. Vertauschte Startnummern führen zur Disqualifikation. Eine Disqualifikation erfolgt insbesondere dann, wenn die Startnummer manipuliert oder in einer anderen Weise verändert wird.
8. Nutzung der Strecken
Die Nutzung der Strecken ist nur möglich, wenn die Startgebühr entrichtet ist.
Im Rahmen der Veranstaltungsgenehmigung gilt die Einschränkung, dass Teilnehmer der Veranstaltung im öffentlichen Raum nur auf der angemeldeten Strecke paddeln dürfen.
9. Wertung
Die Veranstaltung ist als Tour ausgelegt, nicht als Rennen. Es erfolgt keine Wertung auf Zeit bzw. nach Geschlecht oder Altersklassen.
10. Zeiterfassung:
Es erfolgt eine grobe, minutengenaue Zeitmessung am Start/ Ziel und an den Kontrollpunkten. Die Daten sollen dem Veranstalter einen Überblick über die aktuelle Position des Teilnehmers verschaffen. Eine elektronische Erfassung der Zeiten durch Transponder ist nicht vorgesehen. Dem Teilnehmer können seine Zeitwerte nach der Veranstaltung auf Anfrage übermittelt werden. Die Werte werden nicht zu einem Ranking oder anderen wettkampfmäßigen Vergleichen herangezogen.
11. Belehrung zum Marathon
a) Wie im Wassersport üblich, ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot.
b) Da die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfindet, sind die Regelungen der Binnenschifffahrtsordnung einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Vorfahrtregeln u.a. gegenüber Berufsschifffahrt / Fähren und das Befahren gesperrter Flächen.
c) Tragen einer Leash ist Pflicht. Leash kann gegen Aufpreis beim Veranstalter geliehen werden.
d) Schwimmweste oder Auftriebshilfe (z.B. Restube) ist keine Pflicht, wird aber empfohlen. Ebenso wie dem Wetter und Wassertemperaturen angepasste Kleidung.
e) Essen und Trinken für den Eigenbedarf auf der Strecke muß selbst organisiert werden. Es gibt keinen Verpflegungspunkt
12. Hygienevorschriften
Die Veranstaltung findet unter Berücksichtigung aller zum Veranstaltungstag geltenden Hygienevorschriften des Landes Berlin statt.
Dies beinhaltet insbesondere die Teilnehmeranzahl, die Abstandsregeln im Start/Zielbereich, Gruppengröße je Startlos bzw. Zulassen von Zuschauern / Gästen. Falls weniger Teilnehmer zugelassen werden als geplant, gilt für die Teilnahme der Zeitpunkt der Anmeldung (first come, first SUP). Teilnehmer, die sich nach Erreichen des neuen Schwellwertes angemeldet haben, dürfen dann an der Veranstaltung nicht teilnehmen (siehe auch Punkt Rückerstattung).
Der Veranstalter informiert entsprechend tagesaktuell auf der Internetseite der Veranstaltung.
Den Anweisungen des Veranstalters hinsichtlich Hygieneregeln ist unbedingt Folge zu leisten. Nichtbeachtung führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Das Start- / Zielgelände ist dann umgehend zu Verlassen bzw. darf nicht mehr betreten werden.
Start / Ziel, die Kontrollpunkte und fast alle Streckenabschnitte befinden sich auf dem Territorium des Landes Berlin. Einzig der Streckenabschnitt „Großer Zug“ & „Krossinsee“ (42km-Strecken) führen durch Gewässer des Landes Brandenburg. Sollte im Notfall oder zu Pausenzwecken Brandenburger Gebiet betreten werden, sind die dortigen Hygienevorschriften einzuhalten.
13. Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages
Kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmebeitrages besteht, wenn der gemeldete Teilnehmer nicht antritt oder vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter erklärt. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers. Das Recht des Teilnehmers, in diesem Fall den Nachweis zu führen, dass der auf den Teilnehmer entfallende Aufwand unter Berücksichtigung einer etwaigen Vergabe des Startplatzes an einen anderen Teilnehmer geringer war, als der von ihm geleistete Teilnehmerbeitrag, bleibt hiervon unberührt.
Bei Ausfall der gesamten Veranstaltung durch höhere Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, entfällt auch die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. In diesen Fällen bleibt es dem Veranstalter überlassen, einen neuen Termin anzusetzen oder ein Gutschein für die Veranstaltung im Folgejahr auszuteilen. Der Gutschein muss nicht den Vollbetrag der Startgebühr umfassen.
Der Veranstalter ist gegenüber dem Teilnehmer nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er in Fällen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen die Durchführung der Veranstaltung ändern, oder diese ganz absagen muss.
14. Ausschluss der Haftung
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung. Dies gilt auch für Verlust / Beschädigungen an mitgebrachtem / gemietetem Material und Wertgegenstände bzw. Diebstahl selbiger oder Verletzungen, die sich der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung zuzieht.
Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich für eine ausreichende Trainingsvorbereitung und eine sportärztliche Tauglichkeitsuntersuchung. Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Veranstaltung genommen werden kann, wenn er Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
Die Haftung für leicht oder durch mittlere Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Der Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf sämtliche Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sowie sonstige Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Veranstaltung bedient.
15. Wichtiger Hinweis zu Foto, Film oder Videoaufnahmen / Fotorechte
Die Aufnahmen und / oder Weiterleitung mit Foto-, Film oder Videokameras bzw. mit anderen Geräten sind unzulässig, soweit diese über den privaten Bereich hinaus an Dritte oder in den Medien oder im Internet veröffentlicht werden. Zulässig ist eine derartige Verbreitung nur, wenn zuvor eine schriftliche Zustimmung des Veranstalters beantragt und bewilligt wurde. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen vom Veranstalter festzusetzen ist, höchstens jedoch je Verstoß 3.000,00 EUR.
DSGVO ggf Verweis auf separate Zustimmung im Rahmen der Anmeldung ??
Der Teilnehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Interviews im Rundfunk, Werbung, Fernsehen, Büchern, Zeitungen, sonstige Printmedien, oder fotomechanischen Vervielfältigungen, ohne einen Vergütungsanspruch des Teilnehmers, verbreitet und veröffentlicht werden können.
16. Hinweise zum Datenschutz / Datenverwertung
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer ausdrücklich die Richtigkeit der von ihm/ihr angegebenen Daten. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer darüber hinaus in die Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung ein. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen personenbezogenen Daten in Starterlisten abgedruckt, beziehungsweise veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Speicherung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Zeiterfassung. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe dieser Daten zu diesen Zwecken ein.
Der Teilnehmer ist einverstanden, dass seine E-Mailadresse in den Mail-/Postverteiler aufgenommen wird, um über wichtige, die Veranstaltung betreffende Dinge, wie zum Beispiel über Auflagen von Ämter, Strecken-, Startzeit- und Startortveränderungen, sowie aus Sicherheitsgründen und Veranstaltungsausfall informiert zu werden. Des Weiteren wird regelmäßig über Veranstaltungen des Veranstalters informieren. Die E-Mailadressen werden durch den Veranstalter grundsätzlich nicht weitergegeben. Der Teilnehmer kann sich jederzeit aus dem E-Mail-/Postverteiler austragen lassen (Post, E-Mail).
Vier Wochen nach Veranstaltungsende werden sämtliche personenbezogenen Daten vom Veranstalter gelöscht.